Appenzell Ausserrhoden muss bei den Anstellungsbedingungen aufholen. In der anstehenden Totalrevision der Volksschulgesetzgebung sollen die Ausserrhoder Lehrkräfte erneut benachteiligt werden. Die in Artikel 46 vorgeschlagene Altersentlastung ist im Vergleich zu unseren grösseren Nachbarkantonen zu schmal angesetzt. Der LAR fordert eine Angleichung an die umliegenden Kantone. Viele Lehrkräfte arbeiten in einem Teilpensum. Diese sollen ebenfalls von einer Altersentlastung profitieren: Altersentlastung ab einem Pensum von 40%!
Argumente Altersentlastung
Lehrpersonen wird folgende Unterrichtsentlastung
zugesprochen:
- Ab dem Schuljahr bei Erreichen des 55. Altersjahres: 2
Lektionen Unterrichtsentlastung/Woche
- Ab dem Schuljahr bei Erreichen des 60. Altersjahres: 3
Lektionen Unterrichtsentlastung/Woche
- Bei Teilpensen wird die Altersentlastung entsprechend
angepasst
-
Zweck
Die Unterrichtsqualität soll hochgehalten werden,
indem die Belastungsspitzen, die sich vor allem im Bereich Unterrichten
ergeben, reduziert werden. Die Arbeitsfähigkeit soll bis zum Pensionsalter
erhalten bleiben.
Seit der Einführung des aktuellen Schulgesetzes (2001) haben sich folgende
Faktoren bis heute (2021/22) massgeblich verändert:
- Der Unterricht ist mit den neuen, differenzierten und
individualisierten Unterrichtsformen aufwändiger und
anspruchsvoller geworden. Dies hat eine stärkere Beanspruchung und
Belastung der Lehrkräfte zur Folge.
- Die Ansprüche an den Unterricht sind nachweislich gestiegen: vermehrte Integration von IVM-Lernenden,
Elternarbeit, Behörden stellen höhere Ansprüche an den Unterricht.
Um diesen Ansprüchen zu genügen, sind die Lehrkräfte stärker gefordert.
- Mit der Einführung der Schulleitungen sind auch erhöhte Standards für den Unterricht verwirklicht worden. Die
Erfüllung dieser Qualitätsstandards bedeutet nebst dem Qualitätsgewinn auch eine
zusätzliche Herausforderung für die Lehrkräfte.
- Die umliegenden Kantone kennen eine Entlastung für ältere Lehrkräfte. Um die Abwanderung von Wissen und
Erfahrung zu verhindern, braucht es eine vergleichbare Entlastung. Die
Schulen können es sich nicht leisten, auf die Unterrichtserfahrung und das
Know-how der erfahrenen Lehrkräfte zu verzichten. Oft sind es die älteren
Lehrpersonen, welche die Verhältnisse vor Ort kennen und über einen reichen Erfahrungsschatz
verfügen. Diese Lehrpersonen müssen den ausserrhodischen Schulen erhalten
bleiben.
- Unser Kanton zählt zu denjenigen Kantonen, die sehr hohe Unterrichts-verpflichtungen aufweisen (gemäss
Statistik der EDK-Ost aus dem Jahr 2021).
Aus
den genannten Gründen und der Tatsache, dass sich die nervliche und psychische
Belastung hauptsächlich im Bereich „Unterrichten“ befindet, soll eine
Entlastung zwingend in diesem Bereich erfolgen.
In Artikel 47 wird ein variabler Beschäftigungsgrad von 20% vorgeschlagen. Dieser Wert ist existenzbedrohend. Einen Monat vor Schuljahresbeginn könnte das Pensum und somit der Lohn um 20% gesenkt werden. Bei einer angedachten Kündigungsfrist von 4 Monaten könnte der Arbeitnehmer nicht mehr reagieren. Der LAR fordert daher einen variablen Beschäftigungsgrad von 10%; grössere Abweichungen müssen innert der Kündigungsfrist kommuniziert werden!
Im Schuljahr 2020/21 wurden im Kanton Appenzell Ausserrhoden im Schulbereich über 10% der Stellen mit Personen ohne entsprechende Ausbildung besetzt. Das bedeutet für die Schulen und den Lehrkörper Mehraufwand und eine enorme Herausforderung. Im Schuljahr 2021/22 ist dieser Wert nochmals angestiegen. Die Abwanderung wegen attraktiverer Rahmenbedingungen in anderen Kantonen muss gestoppt werden. Es ist unabdingbar, dass unser Kanton qualifizierten Lehrpersonen entsprechende Arbeitsbedingungen bietet, damit der Kanton Appenzell Ausserrhoden über gut ausgebildetes Lehrpersonal verfügt.
Statistik Ostschweiz
Kantonsvergleich
| Lektionenzahl/Woche |
30 |
28 |
31 |
30 |
| max. Altersentlastung/Woche |
0 |
3 Lekt. |
2 Lekt. |
3 Lekt. |
| Jahresarbeitszeit ohne Altersentlastung |
1940h |
1906h |
1950h* |
1910h |
| Anzahl Schulwochen/Jahr |
40 |
39 |
39 |
39 |
| Lektionenzahl/Woche |
30 |
28 |
29 |
29 |
| max. Altersentlastung/Woche |
0 |
3 Lekt. |
2 Lekt. |
3 Lekt. |
| Jahresarbeitszeit ohne Altersentlastung |
1940h |
1906h |
1950h* |
1910h |
| Anzahl Schulwochen/Jahr |
40 |
39 |
39 |
39 |
Quelle:
LCH-Besoldungsstatistik 2021
Quelle*: Mitteilung von LAI
Statistik Ostschweiz
Kantonsvergleich
| Lektionenzahl/Woche |
30 |
28 |
31 |
30 |
| max. Altersentlastung/Woche |
0 |
3 Lekt. |
2 Lekt. |
3 Lekt. |
| Jahresarbeitszeit ohne Altersentlastung |
1940h |
1906h |
1950h* |
1910h |
| Anzahl Schulwochen/Jahr |
40 |
39 |
39 |
39 |
| Lektionenzahl/Woche |
30 |
28 |
29 |
29 |
| max. Altersentlastung/Woche |
0 |
3 Lekt. |
2 Lekt. |
3 Lekt. |
| Jahresarbeitszeit ohne Altersentlastung |
1940h |
1906h |
1950h* |
1910h |
| Anzahl Schulwochen/Jahr |
40 |
39 |
39 |
39 |
Quelle:
LCH-Besoldungsstatistik 2021
Quelle*: Mitteilung von LAI
Damit Appenzell Ausserrhoden für Lehrkräfte ein attraktiver Arbeitsort bleibt, müssen die Artikel 46 und 47 im Sinne der Wettbewerbsfähigkeit angepasst werden.