Totalrevision
Volksschulgesetz AR

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Appenzell Ausserrhoden muss bei den Anstellungsbedingungen aufholen. In der anstehenden Totalrevision der Volksschulgesetzgebung sollen die Ausserrhoder Lehrkräfte erneut benachteiligt werden. Die in Artikel 46 vorgeschlagene Altersentlastung ist im Vergleich zu unseren grösseren Nachbarkantonen zu schmal angesetzt. Der LAR fordert eine Angleichung an die umliegenden Kantone. Viele Lehrkräfte arbeiten in einem Teilpensum. Diese sollen ebenfalls von einer Altersentlastung profitieren: Altersentlastung ab einem Pensum von 40%!

Argumente Altersentlastung

Lehrpersonen wird folgende Unterrichtsentlastung zugesprochen: 

Zweck

Die Unterrichtsqualität soll hochgehalten werden, indem die Belastungsspitzen, die sich vor allem im Bereich Unterrichten ergeben, reduziert werden. Die Arbeitsfähigkeit soll bis zum Pensionsalter erhalten bleiben.

Seit der Einführung des aktuellen Schulgesetzes (2001) haben sich folgende Faktoren bis heute (2021/22) massgeblich verändert:

Aus den genannten Gründen und der Tatsache, dass sich die nervliche und psychische Belastung hauptsächlich im Bereich „Unterrichten“ befindet, soll eine Entlastung zwingend in diesem Bereich erfolgen.